Unterstützung im eigenen Wohnraum für maximale Selbstständigkeit
Rechtsgrundlage
Je nach Bedarf
Zielgruppe
Menschen mit Unterstützungsbedarf
Einsatzgebiet
Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte
Wer hat Anspruch auf Ambulant betreutes Wohnen?
Ob und in welchem Umfang Anspruch auf Ambulant betreutes Wohnen besteht, hängt von der individuellen Situation ab. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Kostenträger und Leistungen in Frage kommen.
Wie wird Ambulant betreutes Wohnen finanziert?
Für Ambulant betreutes Wohnen kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.
Pflegekasse
SGB XIAb Pflegegrad 1 stehen Entlastungsbetrag (§ 45b) und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Eingliederungshilfe
SGB IXFür Menschen mit Behinderung werden Teilhabeleistungen über die Eingliederungshilfe finanziert (in NRW-Rheinland: LVR).
Sozialamt
SGB XIIReichen eigene Mittel nicht aus, kann das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege gewähren.
Selbstzahlung
Assistenz kann auch privat beauftragt werden – flexibel, ohne Antragsverfahren.
Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.
So gehen wir bei Ambulant betreutes Wohnen vor
- 1
Kostenfreies Erstgespräch
Wir hören zu und klären, ob Ambulant betreutes Wohnen das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.
- 2
Bedarfsklärung
Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Ambulant betreutes Wohnen und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.
- 3
Antragshilfe
Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.
- 4
Einsatzbeginn
Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.
Ambulant betreutes Wohnen in Ihrer Stadt
Häufige Fragen zu Ambulant betreutes Wohnen
Wer übernimmt die Kosten für Ambulant betreutes Wohnen?
Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Ambulant betreutes Wohnen bei Ihnen passen.
Wie schnell kann Ambulant betreutes Wohnen bei mir beginnen?
Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.
Habe ich bei Ambulant betreutes Wohnen immer dieselbe Bezugsperson?
Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.
In welchen Städten bieten Sie Ambulant betreutes Wohnen an?
Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.
Was kostet Ambulant betreutes Wohnen?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.
Interesse an Ambulant betreutes Wohnen?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
