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Persönliches Budget beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung (Stand 2026

24. April 2026Rana Saoudi
Persönliches Budget beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung (Stand 2026

Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch nach § 29 SGB IX. Statt Sachleistungen erhalten Sie Geld und organisieren Ihre Assistenz, Pflege oder Teilhabe selbst — bei dem Anbieter, dem Sie vertrauen.

Diese Anleitung erklärt in sieben Schritten, wie der Antrag in Nordrhein-Westfalen funktioniert, welche Fristen gelten und wo die meisten Anträge ins Stocken geraten.

Wer hat Anspruch?

Jeder Mensch mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung, der Leistungen zur Teilhabe erhält oder erhalten kann. Alter, Art der Behinderung und Wohnform spielen keine Rolle. Auch Angehörige oder gesetzliche Betreuer können den Antrag stellen.

Welche Leistungen lassen sich bündeln?

Das Budget ist trägerübergreifend. In einen Antrag können einfließen:

LeistungZuständiger Träger
EingliederungshilfeLVR (Rheinland, inkl. Rhein-Erft-Kreis) oder LWL (Westfalen-Lippe)
PflegeleistungenPflegeversicherung
Häusliche KrankenpflegeKrankenkasse
Renten- und UnfallleistungenRenten- / Unfallversicherung
ArbeitsassistenzIntegrationsamt

Die sieben Schritte

1. Bedarf aufschreiben

Notieren Sie, wo und wann Sie Unterstützung brauchen: Körperpflege, Haushalt, Schule, Arbeit, Freizeit, Nachtbereitschaft. Je konkreter, desto besser. Ein Wochenplan in Stunden hilft später bei der Bedarfsermittlung.

2. Antrag stellen

Schicken Sie einen formlosen Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger. Für Eingliederungshilfe im Rheinland — und damit für den Rhein-Erft-Kreis — ist das der Landschaftsverband Rheinland (LVR); ergänzend zuständig ist die Kreisverwaltung. Ein Satz genügt:

„Ich beantrage Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX."

Der zuerst angeschriebene Träger muss den Antrag annehmen, auch wenn er nicht allein zuständig ist (§ 14 SGB IX). Ist er nicht zuständig, muss er den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den richtigen Träger weiterleiten.

3. Bedarfsermittlung

In NRW kommt das Instrument BEI_NRW zum Einsatz. Ein Sachbearbeiter führt mit Ihnen ein Gespräch zu Alltag, Zielen und Unterstützungsbedarf. Sie dürfen eine Vertrauensperson mitbringen — etwa einen Angehörigen oder eine unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

4. Zielvereinbarung

Bevor das Budget ausgezahlt wird, schließen Sie eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Darin stehen: Höhe des Budgets, Zweck, Nachweispflichten und Laufzeit (üblich sind zwei Jahre).

5. Bewilligung

Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Ist ein Gutachten nötig, verlängert sich die Frist um bis zu zwei Wochen nach dessen Vorliegen (§ 14 Abs. 2 SGB IX).

6. Assistenz organisieren

Mit dem Geld schließen Sie Verträge mit einem Assistenzdienst wie MeinAssistent24, stellen Assistenten direkt im Arbeitgebermodell an oder kombinieren beides.

7. Nachweise führen

Sammeln Sie Rechnungen und Stundennachweise. Einmal im Jahr legt der Träger eine Prüfung vor. Wer die Belege ordentlich führt, hat hier keinen Aufwand.

Wie hoch ist das Budget?

Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Als Obergrenze gilt das, was die entsprechende Sachleistung kosten würde (§ 29 Abs. 2 SGB IX).

Grobe Orientierung aus der Praxis:

  • Stundenweise Begleitung (wenige Stunden pro Woche): einige hundert bis rund 1.500 € im Monat
  • Regelmäßige Alltagsassistenz (20–40 Stunden pro Woche): typisch 2.500 – 6.000 € im Monat
  • 24-Stunden-Assistenz: in der Regel 12.000 – 20.000 € im Monat

Das sind Richtgrößen, keine Zusagen — jeder Bedarf wird einzeln bemessen.

Die drei häufigsten Stolperfallen

Hilfe beim Antrag

Der Antrag ist kostenlos, aber bürokratisch. Kostenlose, unabhängige Beratung bietet die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) — das bundesweite Beratungs-Verzeichnis listet auch Standorte im Rhein-Erft-Kreis (u. a. Bergheim) und in Köln.

Sie haben Fragen zur Umsetzung, sobald das Budget bewilligt ist? Wir übernehmen die Assistenz in Köln, Bergheim, Kerpen, Elsdorf, Düren, Bedburg und Erftstadt — von stundenweiser Begleitung bis zur 24-Stunden-Assistenz. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine kurze Nachricht; wir melden uns am selben Werktag zurück.

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