Kombinationsleistung Rechner 2026
Sie nutzen Pflegesachleistung nur teilweise? Dann steht Ihnen anteilig weiterhin Pflegegeld zu. Zwei Eingaben — und Sie sehen, wie viel (§ 38 SGB XI).
Kombinationsleistung — so funktioniert sie
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet zwei Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) durch einen ambulanten Pflegedienst und Pflegegeld (§ 37 SGB XI) für die private Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Nehmen Sie die Sachleistung nur zu einem Teil in Anspruch, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld genau um denselben prozentualen Anteil — den Rest dürfen Sie behalten.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: Sachleistungs-Höchstbetrag 1.497 €, Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie 599 € Sachleistung (40 %), bleiben 60 % des Pflegegeldes — also etwa 359 €. Gesamtleistung: rund 958 € pro Monat.
Sechs-Monats-Bindung: Die Aufteilung zwischen Geld- und Sachleistung gilt grundsätzlich für sechs Monate. Ändert sich der Pflegebedarf — etwa wegen Krankenhausaufenthalt, neuem Pflegedienst oder veränderter Familiensituation — können Sie die Kombination bei der Pflegekasse neu festlegen.
Wann lohnt sie sich? Immer dann, wenn Sie einen Teil der Pflege privat abdecken (z. B. durch Angehörige) und nur für bestimmte Leistungen einen Pflegedienst buchen. Nutzen Sie den Sachleistungs-Höchstbetrag voll aus, entfällt das Pflegegeld vollständig — dann ist reine Sachleistung meist die einfachere Wahl.
Beispielrechnungen 2026
Typische Aufteilungen mit anteiligem Pflegegeld und Gesamtleistung.
| Situation | Pflegegrad | Sachleistung | Anteiliges Pflegegeld | Gesamt / Monat |
|---|---|---|---|---|
| Sachleistung zu 25 % genutzt | PG 3 | 374 € | 449 € | 823 € |
| Sachleistung zu 50 % genutzt | PG 3 | 749 € | 299 € | 1.048 € |
| Sachleistung zu 75 % genutzt | PG 4 | 1.394 € | 200 € | 1.594 € |
| Sachleistung fast voll (90 %) | PG 5 | 2.069 € | 99 € | 2.168 € |
Häufige Fragen
- Was ist die Kombinationsleistung?
- Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, Pflegesachleistung (durch einen zugelassenen Pflegedienst) und Pflegegeld gleichzeitig zu beziehen. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, bleibt der ungenutzte Anteil des Pflegegeldes prozentual erhalten.
- Wie wird die Kürzung des Pflegegeldes berechnet?
- Maßgeblich ist der Anteil der genutzten Sachleistung am monatlichen Höchstbetrag. Beispiel Pflegegrad 3 (2026): Sachleistung-Höchstbetrag 1.497 €, Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie 50 % der Sachleistung (≈ 749 €), sind 50 % des Pflegegeldes (≈ 300 €) zusätzlich möglich. Gesamtleistung: ~1.049 €.
- Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?
- Die Entscheidung über die Kombinationsleistung bindet Sie für sechs Monate (§ 38 Satz 2 SGB XI). Danach können Sie die Aufteilung neu bestimmen — etwa wenn sich der Pflegebedarf ändert oder ein Pflegedienst hinzukommt bzw. wegfällt.
- Lohnt sich die Kombinationsleistung für mich?
- Die Kombinationsleistung lohnt sich, wenn Sie die Sachleistung nicht voll ausschöpfen und Angehörige oder Bekannte einen Teil der Pflege übernehmen. Der ungenutzte Pflegegeld-Anteil entschädigt diese zusätzliche private Pflege. Nutzen Sie den Höchstbetrag der Sachleistung aus, bleibt kein Pflegegeld übrig — dann ist reine Sachleistung einfacher.
- Gilt die Kombinationsleistung auch bei Pflegegrad 1?
- Nein. Pflegegrad 1 erhält weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung — nur den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich). Die Kombinationsleistung setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und trifft keine verbindlichen Aussagen über individuelle Leistungsansprüche.
Die eingesetzten Beträge spiegeln den Rechtsstand zum 01.01.2026 wider. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Träger (Pflegekasse, Sozialamt, Jugendamt, LVR/LWL, Finanzamt, Versorgungsamt).
Eine kostenlose, träger-unabhängige Beratung bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB, § 32 SGB IX) – zu finden unter teilhabeberatung.de.
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