Verhinderungspflege Rechner 2026
Wie viel vom gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Ihnen dieses Jahr noch zu? Drei Eingaben — eine klare Zahl (§ 42a SGB XI).
Brauchen Sie kurzfristig Ersatzpflege? Wir springen ein.
Stundenweise oder tageweise – als anerkannter Leistungserbringer rechnen wir die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Erstgespräch kostenlos.
Verhinderungspflege – so funktioniert sie
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2; die früher geforderte sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen. Die Ersatzpflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden und über professionelle Pflegedienste, Nachbarschaftshilfe oder nahe Angehörige erfolgen.
Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI): Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € — für alle Pflegegrade 2 bis 5. Die früheren Einzelbudgets (zuletzt 1.685 € Verhinderungspflege und 1.854 € Kurzzeitpflege) und die 50-%-Umwidmungsregel gibt es nicht mehr. Was Sie für die eine Leistung ausgeben, verringert das Budget der anderen — und umgekehrt bleibt der volle Betrag verfügbar, wenn Sie nur eine Leistung nutzen. Tageweise Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr begrenzt; in dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Antrag und Abrechnung: Ein vorheriger Bescheid ist nicht erforderlich. Die Pflegekasse rechnet rückwirkend ab: Belege (Rechnung der Ersatzpflegekraft, Quittungen für Fahrt- und Mehraufwand) werden nach Abschluss der Verhinderungspflege eingereicht — seit 2026 allerdings nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr. Für nahe Angehörige bis zum 2. Grad und Haushaltsmitglieder gilt eine Vergütungs-Obergrenze vom 2-Fachen des monatlichen Pflegegeldes (Pflegegrad 3 z. B. 1.198 €) – nachgewiesene Mehraufwendungen können darüber hinaus erstattet werden.
Stundenweise Assistenz als Verhinderungspflege: Auch unsere stundenweise Alltags- und Assistenzleistungen können als Verhinderungspflege abgerechnet werden. Mehr dazu unter Leistungen.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Ausgangslagen mit verbleibendem gemeinsamem Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Der Betrag ist für alle Pflegegrade 2–5 gleich.
| Ausgangslage | Pflegegrad | Noch verfügbar | Jahresbetrag |
|---|---|---|---|
| Noch nichts genutzt | PG 2 | 3.539 € | 3.539 € |
| 800 € Verhinderungspflege genutzt | PG 3 | 2.739 € | 3.539 € |
| 500 € Verhinderungs- + 1.000 € Kurzzeitpflege | PG 4 | 2.039 € | 3.539 € |
| Jahresbetrag voll ausgeschöpft | PG 5 | 0 € | 3.539 € |
Häufige Fragen
- Was ist der gemeinsame Jahresbetrag (Entlastungsbudget)?
- Seit dem 1. Juli 2025 fasst § 42a SGB XI die früheren Einzelbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammen — für alle Pflegegrade 2 bis 5. Der Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden; die alten Übertragungs- und Umwidmungsregeln (z. B. „50 % der nicht genutzten Kurzzeitpflege“) sind entfallen.
- Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
- Ja. Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt und der Tag zählt nicht gegen das Jahreskontingent. Tageweise Verhinderungspflege ist seit Juli 2025 auf 8 Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr begrenzt — zuvor waren es 6 Wochen.
- Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
- Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt – für den ersten und letzten Tag jeweils voll. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) bleibt das Pflegegeld in voller Höhe bestehen.
- Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
- Grundsätzlich jede Person: Nachbarn, Freunde, professionelle Pflegedienste oder auch Angehörige. Für nahe Angehörige (bis zum 2. Grad) und Personen aus demselben Haushalt ist die Vergütung jedoch auf das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt (bis Juni 2025: das 1,5-Fache) — zuzüglich nachgewiesener Mehraufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
- Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
- Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden – ein formloser Antrag genügt, viele Kassen stellen Formulare bereit. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich; der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort. Belege reichen Sie nach Abschluss ein, die Pflegekasse rechnet rückwirkend ab. Achtung: Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Ausschlussfrist — Kosten können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr eingereicht werden.
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und trifft keine verbindlichen Aussagen über individuelle Leistungsansprüche.
Die eingesetzten Beträge spiegeln den Rechtsstand zum 01.01.2026 wider. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Träger (Pflegekasse, Sozialamt, Jugendamt, LVR/LWL, Finanzamt, Versorgungsamt).
Eine kostenlose, träger-unabhängige Beratung bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB, § 32 SGB IX) – zu finden unter teilhabeberatung.de.
Für eine Beratung zu unseren Assistenzleistungen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.