Zum Inhalt springen

Stundenbedarf Assistenz · kostenloser Selbsttest

Der Selbsttest übersetzt Ihren Alltag in eine grobe Schätzung des wöchentlichen Assistenz-Stundenbedarfs. Er ersetzt keine Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX, hilft aber, ein Beratungsgespräch vorzubereiten.

Rechtsstand: 01.01.2026·Zuletzt geprüft: 24.04.2026

Wo brauchen Sie Unterstützung?

Vier kurze Bereiche — schätzen Sie nach Gefühl. Sie können nichts falsch machen.

Grundversorgung2 Fragen

Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten, Transfers, Lagewechsel.

Haushalt & Hauswirtschaft1 Fragen
Arbeits- / Ausbildungsassistenz1 Fragen

0 Stunden wählen, wenn Sie aktuell nicht erwerbstätig sind oder keine Ausbildung machen.

Schulbegleitung1 Fragen

Nur für Kinder und Jugendliche in schulischer Bildung bzw. Studierende relevant.

Freizeit & soziale Teilhabe1 Fragen
Mobilität außer Haus / Begleitung1 Fragen
Nacht- / 24-h-Bereitschaft1 Fragen

Eine durchgehende Bereitschaft deutet auf 24-h-Assistenz hin.

Stundenbedarf, Bedarfsermittlung und Beratung

Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX umfassen alle Unterstützungsformen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen: von der Grundversorgung über Arbeits- und Schulbegleitung bis zur Freizeit- und 24-Stunden-Assistenz. Wie viele Stunden tatsächlich nötig sind, hängt von Ihren individuellen Zielen, der Lebenssituation und bestehenden Ressourcen ab – eine pauschale Zahl gibt es nicht.

Warum eine echte Bedarfsermittlung wichtig ist: Der zuständige Leistungsträger (in NRW häufig der LVR) ermittelt den Bedarf nach § 118 SGB IX ICF-orientiert, in NRW zum Beispiel mit dem BEI_NRW-Verfahren. Dabei werden Teilhabeziele, Umfeld und Ressourcen einzeln betrachtet und in einen Gesamt- und Teilhabeplan überführt. Dieser Selbsttest ersetzt diesen Prozess nicht – er soll Ihnen lediglich helfen, eine realistische Größenordnung für das Beratungsgespräch zu bekommen.

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor: Notieren Sie sich über einige Tage hinweg Ihre Tätigkeiten und wo Sie Unterstützung benötigen oder vermissen. Halten Sie den Pflegegrad-Bescheid bereit, ebenso – falls vorhanden – einen Bescheid über Eingliederungshilfe, einen Schwerbehindertenausweis sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen. Hilfreich ist auch eine kurze Liste Ihrer Teilhabeziele: Was möchten Sie künftig selbstständig oder mit Unterstützung tun können?

Sind Sie bereit für ein unverbindliches Gespräch? Wir stellen gerne einen Termin ein – direkt über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Was umfassen Assistenzleistungen eigentlich?
Assistenzleistungen nach SGB IX unterstützen Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf in allen Lebensbereichen – von Körperpflege und Haushalt über Arbeits- und Schulbegleitung bis hin zu Freizeitgestaltung und 24-Stunden-Assistenz. Ziel ist eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Ersetzt dieser Selbsttest die offizielle Bedarfsermittlung?
Nein. Die tatsächliche Bedarfsermittlung erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger (z. B. LVR oder Sozialamt) auf Basis ICF-orientierter Verfahren wie BEI_NRW. Dieser Selbsttest ist eine erste Orientierung und motiviert ein Beratungsgespräch – er hat keine rechtliche Bindungswirkung.
Was ist BEI_NRW?
BEI_NRW ist das landesweit verwendete Instrument zur individuellen Bedarfsermittlung in Nordrhein-Westfalen. Es orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) und bildet Teilhabeziele in allen neun Lebensbereichen ab. Der Leistungsträger nutzt das Ergebnis für den Gesamt- und Teilhabeplan nach §§ 117 ff. SGB IX.
Wie bereite ich mich auf ein Beratungsgespräch vor?
Hilfreich sind: eine Liste Ihrer täglichen Tätigkeiten mit geschätztem Zeitaufwand, der Pflegegrad-Bescheid (sofern vorhanden), ein eventueller Eingliederungshilfe- oder Schwerbehindertenbescheid sowie Notizen zu Wunsch- und Teilhabezielen. Je konkreter die Ausgangslage, desto genauer kann die Beratung auf Ihren Bedarf eingehen.
Ist die Beratung kostenpflichtig?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Die anschließenden Assistenzleistungen werden – je nach Konstellation – über Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder als Persönliches Budget finanziert.

Weiterlesen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und trifft keine verbindlichen Aussagen über individuelle Leistungsansprüche.

Die eingesetzten Beträge spiegeln den Rechtsstand zum 01.01.2026 wider. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Träger (Pflegekasse, Sozialamt, Jugendamt, LVR/LWL, Finanzamt, Versorgungsamt).

Eine kostenlose, träger-unabhängige Beratung bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB, § 32 SGB IX) – zu finden unter teilhabeberatung.de.

Für eine Beratung zu unseren Assistenzleistungen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

Stundenbedarf Assistenz · kostenloser Selbsttest | MeinAssistent24