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Pflegegrad-Check 2026

Kostenloser Selbsttest in Anlehnung an das Neue Begutachtungsassessment (NBA). 22 Fragen in sechs Modulen, etwa 5 Minuten – als Orientierung vor dem Antrag bei der Pflegekasse. Keine Speicherung, keine Anmeldung.

Rechtsstand: 01.01.2026·Zuletzt geprüft: 24.04.2026
Sie haben 0 Fragen angepasstUnveränderte Antworten gelten als „selbständig“ / „vorhanden“ / „selten“ (0 Punkte). Sie müssen nicht alle Fragen beantworten.
Modul 1 · 10 %Mobilität

Wie selbständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Position wechseln?

Positionswechsel im Bett (z. B. sich zur Seite drehen, aufsetzen).
Halten einer stabilen Sitzposition.
Umsetzen (z. B. vom Bett in den Rollstuhl oder auf einen Stuhl).
Treppensteigen (eine Etage).
Modul 2 · gemeinsam 15 % (Modul 2 + 3)Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie gut funktionieren Erinnern, Orientierung und Verstehen im Alltag? (Modul 2 und 3 zählen gemeinsam – der höhere Wert geht in die Wertung ein.)

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld.
Örtliche Orientierung (Wohnung, Nachbarschaft).
Erinnern an kürzlich zurückliegende Ereignisse.
Verstehen von Aufforderungen mit mehreren Schritten.
Modul 3 · gemeinsam 15 % (Modul 2 + 3)Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie häufig treten Unruhe, Ängste oder andere belastende Verhaltensweisen auf?

Nächtliche Unruhe.
Ängste oder Antriebslosigkeit, die den Alltag stark beeinträchtigen.
Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
Modul 4 · 40 %Selbstversorgung

Wie selbständig bewältigen Sie Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Toilettengang? (Dieses Modul hat das höchste Gewicht.)

Waschen des vorderen Oberkörpers.
An- und Auskleiden.
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken.
Essen und Trinken.
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls.
Modul 5 · 20 %Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Wie selbständig organisieren Sie Medikation, Arztbesuche und therapeutische Maßnahmen?

Medikamente eigenständig einnehmen (inkl. Dosis und Zeitpunkt).
Arztbesuche planen und wahrnehmen.
Einhalten einer Diät oder anderer krankheitsbezogener Verhaltensregeln.
Modul 6 · 15 %Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie selbständig gestalten Sie Ihren Tagesablauf und pflegen soziale Kontakte?

Den Tagesablauf eigenständig planen und strukturieren.
Sich selbst sinnvoll beschäftigen.
Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts pflegen.

Wie funktioniert die Pflegegrad-Einstufung?

Seit der Pflegereform 2017 wird der Pflegegrad mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Grundlage sind nicht mehr Minuten für einzelne Verrichtungen, sondern der Grad der Selbständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen – den Modulen nach § 15 SGB XI.

Die Module werden unterschiedlich gewichtet: Selbstversorgung zählt mit 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen mit 20 %, Mobilität mit 10 %, Alltag und soziale Kontakte mit 15 %. Für kognitive Fähigkeiten (Modul 2) und Verhaltensweisen (Modul 3) geht nur der höhere Wert mit 15 % in die Wertung ein. Die gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 entscheidet über den Pflegegrad.

Der Ablauf: Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD vereinbart einen Hausbesuch, prüft die sechs Module vor Ort und erstellt ein Gutachten. Auf dieser Basis erteilt die Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, können Sie innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch einlegen. Unabhängige Beratung bieten die EUTB-Stellen (§ 32 SGB IX) und die Sozialverbände. Führen Sie ein Pflegetagebuch über zwei Wochen vor dem Besuch – es dokumentiert Hilfebedarf, den Außenstehende leicht übersehen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), der Sie zuhause im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) begutachtet. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 gewichtete Gesamtpunkte), Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte). Beide berechtigen zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen; die Beträge sind bei Pflegegrad 3 deutlich höher (z. B. Pflegesachleistung 2026: 796 € vs. 1.497 € monatlich).
Ist dieser Selbsttest verbindlich?
Nein. Der Test ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Begutachtung durch den MD. Der offizielle NBA-Erfassungsbogen enthält deutlich mehr Items. Unser Test nutzt repräsentative Fragen pro Modul, um eine Einschätzung mit einer Genauigkeit von etwa einem Pflegegrad zu liefern.
Wer führt die Begutachtung durch?
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD, früher MDK). Bei privat Versicherten die MEDICPROOF GmbH. Die Gutachterinnen und Gutachter sind Pflegefachkräfte oder Ärztinnen/Ärzte und besuchen Sie in der Regel zuhause.
Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Legen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids Widerspruch ein. Der Widerspruch ist formlos und kostenfrei. Lassen Sie sich dabei von einer unabhängigen Stelle beraten, z. B. einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX) oder einem Sozialverband.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und trifft keine verbindlichen Aussagen über individuelle Leistungsansprüche.

Die eingesetzten Beträge spiegeln den Rechtsstand zum 01.01.2026 wider. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Träger (Pflegekasse, Sozialamt, Jugendamt, LVR/LWL, Finanzamt, Versorgungsamt).

Eine kostenlose, träger-unabhängige Beratung bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB, § 32 SGB IX) – zu finden unter teilhabeberatung.de.

Für eine Beratung zu unseren Assistenzleistungen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

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