Zum Inhalt springen
Alle Leistungen
Assistenzformen im Alltag

24-Stunden-Assistenz

Immer für Sie da

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit Pflegegrad, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Schichtdienst für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Was bedeutet 24-Stunden-Assistenz konkret?

Bei der 24-Stunden-Assistenz ist rund um die Uhr eine Assistenzkraft für Sie da – im Schichtdienst, damit jede Kraft ausgeruht und aufmerksam arbeitet. Anders als eine einzelne Live-in-Kraft sichern bei uns mehrere Assistentinnen und Assistenten im Team die Versorgung ab. Typische Aufgaben sind:

  • Unterstützung beim Aufstehen, bei Körperpflege und beim Zubettgehen
  • Begleitung über Tag und Nacht, auch bei nächtlichem Hilfebedarf
  • Hilfe bei Mahlzeiten, Medikamenten und Mobilität
  • Anwesenheit als Sicherheit bei Anfallsleiden oder Beatmung

Für wen ist diese Assistenzform geeignet?

Sie passt für Menschen mit hohem oder dauerhaftem Unterstützungsbedarf, die nicht über längere Zeit allein bleiben können – etwa nach schwerer Erkrankung, bei fortschreitenden neurologischen Erkrankungen oder bei Beatmungspflicht.

24-Stunden-Assistenz, Teilzeit- oder stundenweise Assistenz?

Der Unterschied ist die Abdeckung: Die 24-Stunden-Assistenz ist lückenlos, die Teilzeitassistenz deckt feste Tageszeiten ab, die stundenweise Assistenz einzelne Termine. Wächst der Bedarf, lässt sich der Umfang anpassen, ohne den Dienstleister zu wechseln.

Ein Beispiel: Eine beatmete Klientin in Bergheim wird von einem festen Team begleitet. Tagsüber unterstützt die Assistenz bei Therapie und Alltag, nachts sichert eine wache Kraft die Beatmung – so kann die Familie wieder durchschlafen.

Wer hat Anspruch auf 24-Stunden-Assistenz?

Anspruch auf 24-Stunden-Assistenz kann in mehreren Situationen bestehen: ab Pflegegrad 1 über Leistungen der Pflegeversicherung, bei festgestelltem Teilhabebedarf über die Eingliederungshilfe, oder ergänzend über die Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Welcher Weg passt, hängt vom individuellen Bedarf und vom vorhandenen Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis ab.

Wie wird 24-Stunden-Assistenz finanziert?

Für 24-Stunden-Assistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag nach § 45b (aktuell 131 € monatlich) für stundenweise oder ergänzende Assistenz eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36) sowie – bei Verhinderung pflegender Angehöriger – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 € jährlich, § 42a SGB XI) hinzu.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der überörtliche Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR); die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Hilfe zur Pflege

SGB XII

Reichen Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht aus, gewährt das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen.

Persönliches Budget / Selbstzahlung

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden – Sie erhalten einen Geldbetrag und wählen selbst die Assistenzkraft. Auch eine reine Selbstzahlung ist möglich, etwa während eines laufenden Antragsverfahrens.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von 24-Stunden-Assistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu 24-Stunden-Assistenz

Wer übernimmt die Kosten für 24-Stunden-Assistenz?

Bei hohem Bedarf wird die 24-Stunden-Assistenz meist aus mehreren Quellen finanziert: Leistungen der Pflegekasse (Pflegesachleistungen § 36, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege § 42a, Entlastungsbetrag § 45b), der Eingliederungshilfe nach SGB IX und ergänzend der Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Im Erstgespräch ermitteln wir, welche Kombination bei Ihnen trägt.

Wie viele Assistenzkräfte umfasst ein 24-Stunden-Team?

Damit jede Kraft ausgeruht und arbeitszeitkonform arbeitet, teilen sich mehrere Assistentinnen und Assistenten den Dienst im Schichtmodell. Die genaue Teamgröße hängt vom Schichtplan und Ihrem Bedarf ab – wir planen so, dass möglichst wenige, feste Bezugspersonen rotieren.

Ist 24-Stunden-Assistenz dasselbe wie eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Nein. Es handelt sich nicht um eine einzelne, im Haushalt lebende Kraft, sondern um ein Team im Schichtdienst – arbeitszeit- und sozialversicherungsrechtlich sauber. Außerdem geht Assistenz über reine Pflege hinaus: Sie umfasst Teilhabe, Alltag und Begleitung, nicht nur körperbezogene Verrichtungen.

Sind Sie eine Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung?

Nein. Wir sind ein lokaler Assistenzdienst aus Elsdorf mit eigenem Team und betreuen Sie direkt vor Ort im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Düren – wir vermitteln keine ausländischen Betreuungskräfte. Sie haben feste Ansprechpersonen aus der Region und einen Vertrag direkt mit uns.

Habe ich bei 24-Stunden-Assistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie 24-Stunden-Assistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an 24-Stunden-Assistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.