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Alle Leistungen
Assistenz im Bildungsbereich

Studienassistenz

Chancengleichheit im Studium

Rechtsgrundlage

SGB IX · SGB VIII

Zielgruppe

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an Hochschulen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Begleitung an Hochschulen beim Mitschreiben, bei der Campus-Orientierung und in der Bibliothek

Wie unterstützt Studienassistenz im Hochschulalltag?

Studienassistenz ermöglicht ein selbstbestimmtes Studium trotz Behinderung. Die Assistenz übernimmt unterstützende Tätigkeiten – die fachliche Leistung erbringen Sie selbst. Typisch sind:

  • Mitschreiben in Vorlesungen und Aufbereiten von Skripten
  • Orientierung und Mobilität auf dem Campus
  • Recherche und Ausleihe in der Bibliothek
  • Unterstützung bei der Organisation von Prüfungen und Hausarbeiten

Für wen ist Studienassistenz gedacht?

Für Studierende mit körperlicher, Sinnes- oder chronischer Beeinträchtigung, die ihr Fachstudium eigenständig betreiben, aber bei der praktischen Umsetzung Unterstützung brauchen.

Worin unterscheidet sie sich von Schul- und Ausbildungsassistenz?

Die Studienassistenz setzt auf hohe Eigenständigkeit – Sie steuern Inhalt und Tempo, die Assistenz gleicht praktische Barrieren aus. Die Schulbegleitung wirkt stärker im strukturierten Schulalltag, die Ausbildungsassistenz verbindet Berufsschule und Betrieb.

Ein Beispiel: Eine sehbeeinträchtigte Studentin aus Erftstadt studiert an einer Hochschule in der Region. Ihre Assistenz digitalisiert Lesematerial barrierefrei und begleitet sie zu Prüfungsräumen – fachlich entscheidet und schreibt sie allein.

Wer hat Anspruch auf Studienassistenz?

Anspruch auf Studienassistenz besteht, wenn eine Behinderung oder drohende Behinderung die Teilhabe an Bildung beeinträchtigt. Das umfasst körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Die Kostenübernahme läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe; bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung kann auch das Jugendamt zuständig sein.

Wie wird Studienassistenz finanziert?

Für Studienassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Teilhabe an Bildung

SGB IX § 112

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Schulassistenz, Studienassistenz und Assistenz in der beruflichen Ausbildung. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die Antragstellung läuft über das örtliche Sozialamt.

Jugendhilfe

SGB VIII § 35a

Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit schwerer Beeinträchtigung – kann das Jugendamt zuständig sein. Zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe gibt es Schnittstellen; die Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Sie erhalten den Betrag direkt und entscheiden, welche Assistenzkraft Sie beauftragen – auch uns. Für viele bringt das mehr Flexibilität und Kontinuität.

Ablauf der Antragstellung

Sozialamt / Jugendamt

Erforderlich sind ein fachärztliches oder sonderpädagogisches Gutachten, ein Antrag beim zuständigen Amt und eine Bedarfsfeststellung. Die Bewilligung dauert meist einige Wochen; wir unterstützen beim Antrag.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Studienassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Studienassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Studienassistenz?

Die Studienassistenz wird über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (§ 112, Teilhabe an Bildung) finanziert, häufig als Persönliches Budget. Zuständig ist in NRW-Rheinland der LVR über das örtliche Sozialamt – nicht die Pflegekasse.

Übernimmt die Studienassistenz fachliche Studienleistungen?

Nein. Die Assistenz unterstützt praktisch – beim Mitschreiben, Aufbereiten von Material und der Orientierung. Die fachliche Leistung in Prüfungen und Hausarbeiten erbringen Sie selbst.

Gilt Studienassistenz auch für Prüfungen, Praktika und Exkursionen?

Ja, soweit es die Bewilligung vorsieht. Auch Pflichtpraktika, Exkursionen und Prüfungssituationen lassen sich begleiten, wenn dort behinderungsbedingt Unterstützung nötig ist.

Habe ich bei Studienassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Studienassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Studienassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.