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Alle Leistungen
Assistenz im Arbeitsleben

Büroassistenz

Professionelle Unterstützung

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 3 · § 185 SGB IX

Zielgruppe

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte im Berufsleben

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Spezielle Hilfe im Büroalltag für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen

Wer hat Anspruch auf Büroassistenz?

Anspruch auf Büroassistenz über § 185 SGB IX besteht für schwerbehinderte Menschen (GdB 50+) und Gleichgestellte, wenn die Assistenz notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Nicht gemeint sind Tätigkeiten, die zum Kerngeschäft der Arbeit gehören – sondern unterstützende Handreichungen, Kommunikation und organisatorische Hilfen.

Wie wird Büroassistenz finanziert?

Für Büroassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Integrationsamt

SGB IX § 185

Das Integrationsamt finanziert die Arbeitsassistenz aus der Ausgleichsabgabe. In NRW sind die Landschaftsverbände (LVR für das Rheinland) zuständig. Die Bewilligung dauert in der Regel einige Wochen bis Monate und erfolgt zweckgebunden.

Budget für Arbeit

SGB IX § 61

Für Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, kann das Budget für Arbeit Lohnzuschüsse und notwendige Assistenz abdecken.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Die Arbeitsassistenz kann als Persönliches Budget gewährt werden. Sie erhalten dann einen festgelegten Monatsbetrag, schließen einen Dienstleistungsvertrag mit uns und rechnen direkt ab.

Unfallversicherung / Rentenversicherung

SGB VII · SGB VI · SGB IX §§ 33 ff.

Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei Rehabilitationsmaßnahmen kann auch die Rentenversicherung Kostenträger sein.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Büroassistenz vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Büroassistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Büroassistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Büroassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Büroassistenz?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Büroassistenz bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Büroassistenz bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Büroassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Büroassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Büroassistenz?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Büroassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.