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Alle Leistungen
Assistenz im Arbeitsleben

Büroassistenz

Professionelle Unterstützung

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 3 · § 185 SGB IX

Zielgruppe

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte im Berufsleben

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Spezielle Hilfe im Büroalltag für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen

Wobei hilft Büroassistenz?

Büroassistenz unterstützt Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen ganz praktisch im Büroalltag. Typische Aufgaben sind:

  • Sortieren, Ablegen und Vorbereiten von Unterlagen
  • Unterstützung bei Korrespondenz und Telefonaten
  • Hilfe bei der Bedienung von Geräten und Software
  • Organisation von Terminen und Arbeitsabläufen

Für wen eignet sich Büroassistenz?

Für Beschäftigte, die ihre fachlichen Aufgaben beherrschen, aber bei den organisatorischen und manuellen Anteilen der Büroarbeit Unterstützung benötigen – sei es durch eine körperliche Einschränkung oder durch erhöhten Strukturierungsbedarf.

Wie verhält sie sich zur Arbeitsassistenz?

Die Büroassistenz ist die konkrete Ausgestaltung von Unterstützung im Büro. Geht es um die rechtlich geförderte Sicherung des Arbeitsplatzes, wird sie häufig im Rahmen der Arbeitsassistenz organisiert. Wir beraten Sie, welcher Weg in Ihrer Situation passt.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter mit eingeschränkter Handmotorik in Bedburg erhält Unterstützung beim Scannen und Archivieren von Dokumenten und beim Vorbereiten von Versand – so bleibt sein Arbeitsplatz erhalten.

Wer hat Anspruch auf Büroassistenz?

Anspruch auf Büroassistenz über § 185 SGB IX besteht für schwerbehinderte Menschen (GdB 50+) und Gleichgestellte, wenn die Assistenz notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Nicht gemeint sind Tätigkeiten, die zum Kerngeschäft der Arbeit gehören – sondern unterstützende Handreichungen, Kommunikation und organisatorische Hilfen.

Wie wird Büroassistenz finanziert?

Für Büroassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Integrationsamt

SGB IX § 185

Das Integrationsamt finanziert die Büroassistenz aus der Ausgleichsabgabe. In NRW sind die Landschaftsverbände (LVR für das Rheinland) zuständig. Die Bewilligung dauert in der Regel einige Wochen bis Monate und erfolgt zweckgebunden.

Budget für Arbeit

SGB IX § 61

Für Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, kann das Budget für Arbeit Lohnzuschüsse und notwendige Assistenz abdecken.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Die Büroassistenz kann als Persönliches Budget gewährt werden. Sie erhalten dann einen festgelegten Monatsbetrag, schließen einen Dienstleistungsvertrag mit uns und rechnen direkt ab.

Unfallversicherung / Rentenversicherung

SGB VII · SGB VI · SGB IX §§ 33 ff.

Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei Rehabilitationsmaßnahmen kann auch die Rentenversicherung Kostenträger sein.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Büroassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Büroassistenz

Wer übernimmt die Kosten der Büroassistenz?

Dient die Büroassistenz der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes, wird sie meist als Arbeitsassistenz über das Integrationsamt finanziert (§ 185 SGB IX); je nach Fall können Reha-Träger beteiligt sein. Der Arbeitgeber trägt die Kosten nicht.

Ist Büroassistenz dasselbe wie eine Bürokraft oder ein Sekretariat?

Nein. Büroassistenz gleicht eine behinderungsbedingte Einschränkung aus und ersetzt keine reguläre Stelle. Sie unterstützt Sie bei den Tätigkeiten, die Sie aufgrund der Behinderung nicht selbst erledigen können.

Welche Aufgaben darf die Büroassistenz nicht übernehmen?

Die eigentliche, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung bleibt bei Ihnen – die Assistenz übernimmt unterstützende Handgriffe und Organisation. Diese Abgrenzung ist auch Voraussetzung für die Förderung.

Habe ich bei Büroassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Büroassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Büroassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.