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Alle Leistungen
Assistenz im Bildungsbereich

Schulbegleitung

Für Kinder & Jugendliche

Rechtsgrundlage

SGB IX · SGB VIII

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung oder drohender Behinderung

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Individuelle Unterstützung im Schulalltag – bei Mobilität, Kommunikation und sozialen Kontakten

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Anspruch auf Schulbegleitung besteht, wenn eine Behinderung oder drohende Behinderung die Teilhabe an Bildung beeinträchtigt. Das umfasst körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Die Kostenübernahme läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe; bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung kann auch das Jugendamt zuständig sein.

Wie wird Schulbegleitung finanziert?

Für Schulbegleitung kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Teilhabe an Bildung

SGB IX § 112

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Schulassistenz, Studienassistenz und Assistenz in der beruflichen Ausbildung. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die Antragstellung läuft über das örtliche Sozialamt.

Jugendhilfe

SGB VIII § 35a

Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit schwerer Beeinträchtigung – kann das Jugendamt zuständig sein. Zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe gibt es Schnittstellen; die Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Sie erhalten den Betrag direkt und entscheiden, welche Assistenzkraft Sie beauftragen – auch uns. Für viele Familien bringt das mehr Flexibilität und Kontinuität.

Ablauf der Antragstellung

Sozialamt / Jugendamt

Erforderlich sind ein fachärztliches Gutachten oder ein sonderpädagogisches Gutachten, ein Antrag beim zuständigen Amt (Sozial- oder Jugendamt), und eine Bedarfsfeststellung. Die Bewilligung dauert meist einige Wochen; wir unterstützen beim Antrag.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Schulbegleitung vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Schulbegleitung das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Schulbegleitung und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Schulbegleitung

Wer übernimmt die Kosten für Schulbegleitung?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Schulbegleitung bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Schulbegleitung bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Schulbegleitung immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Schulbegleitung an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Schulbegleitung?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Schulbegleitung?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.