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Alle Leistungen
Assistenz im Bildungsbereich

Schulbegleitung

Für Kinder & Jugendliche

Rechtsgrundlage

SGB IX · SGB VIII

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung oder drohender Behinderung

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Individuelle Unterstützung im Schulalltag – bei Mobilität, Kommunikation und sozialen Kontakten

Was macht eine Schulbegleitung konkret?

Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind dort, wo Selbstständigkeit im Schulalltag noch nicht allein gelingt – im Unterricht, in den Pausen und auf dem Schulweg. Dazu gehören unter anderem:

  • Hilfe beim Strukturieren von Aufgaben und beim Umgang mit Arbeitsmaterial
  • Unterstützung in der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Begleitung bei Mobilität, im Klassenraum und bei pflegerischen Handgriffen
  • Orientierung und Deeskalation in Reiz- oder Stresssituationen

Wichtig: Die Schulbegleitung übernimmt nicht die pädagogische Vermittlung des Lernstoffs – das bleibt Aufgabe der Lehrkraft. Sie schafft die Voraussetzungen, damit Ihr Kind dem Unterricht folgen und teilhaben kann.

Schulbegleitung oder Integrationshelfer – wo ist der Unterschied?

Beide Begriffe meinen in der Praxis meist dasselbe. Je nach Bundesland und Amt wird von Schulbegleitung, Schulassistenz oder Integrationshilfe gesprochen. Entscheidend ist nicht der Name, sondern der bewilligte individuelle Bedarf Ihres Kindes.

Für welche Kinder ist sie geeignet?

Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung – etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit starker Beeinträchtigung oder körperlichen Einschränkungen –, die ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen könnten.

Ein Beispiel: Ein Grundschüler mit Autismus-Spektrum-Störung in Kerpen wird von einer festen Schulbegleitung unterstützt. Sie hilft beim Wechsel zwischen Fächern, übersetzt unklare Anweisungen und bleibt in lauten Pausen ein ruhiger Anker – so kann der Junge in der Regelschule bleiben.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Anspruch auf Schulbegleitung besteht, wenn eine Behinderung oder drohende Behinderung die Teilhabe an Bildung beeinträchtigt. Das umfasst körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Die Kostenübernahme läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe; bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung kann auch das Jugendamt zuständig sein.

Wie wird Schulbegleitung finanziert?

Für Schulbegleitung kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Teilhabe an Bildung

SGB IX § 112

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Schulassistenz, Studienassistenz und Assistenz in der beruflichen Ausbildung. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die Antragstellung läuft über das örtliche Sozialamt.

Jugendhilfe

SGB VIII § 35a

Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit schwerer Beeinträchtigung – kann das Jugendamt zuständig sein. Zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe gibt es Schnittstellen; die Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Sie erhalten den Betrag direkt und entscheiden, welche Assistenzkraft Sie beauftragen – auch uns. Für viele bringt das mehr Flexibilität und Kontinuität.

Ablauf der Antragstellung

Sozialamt / Jugendamt

Erforderlich sind ein fachärztliches oder sonderpädagogisches Gutachten, ein Antrag beim zuständigen Amt und eine Bedarfsfeststellung. Die Bewilligung dauert meist einige Wochen; wir unterstützen beim Antrag.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Schulbegleitung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Schulbegleitung

Wer übernimmt die Kosten für eine Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (§ 112, Teilhabe an Bildung) finanziert – in NRW-Rheinland über den LVR und das örtliche Sozialamt. Bei Kindern mit seelischer Behinderung kann das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig sein. Es handelt sich nicht um eine Leistung der Pflegekasse.

Wer beantragt die Schulbegleitung – Eltern oder Schule?

Den Antrag stellen die Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) beim zuständigen Amt. Schule und behandelnde Ärzte liefern die fachlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bei der Bedarfsbeschreibung.

Brauche ich für eine Schulbegleitung ein ärztliches Gutachten?

In der Regel ja: Das Amt benötigt ein ärztliches oder sonderpädagogisches Gutachten, das den Unterstützungsbedarf belegt. Welche Unterlagen konkret gefordert sind, hängt vom Träger ab – wir helfen, das Nötige zusammenzustellen.

Habe ich bei Schulbegleitung immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Schulbegleitung an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Schulbegleitung?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.