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Alle Leistungen
Assistenz im Bildungsbereich

Ausbildungsassistenz

Start ins Berufsleben

Rechtsgrundlage

SGB IX · SGB VIII

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung oder drohender Behinderung

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Hilfe in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb – organisatorisch, kommunikativ und praktisch

Was leistet Ausbildungsassistenz?

Ausbildungsassistenz begleitet junge Menschen mit Behinderung auf dem Weg ins Berufsleben – an der Schnittstelle von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Häufige Aufgaben sind:

  • Unterstützung beim Verstehen und Strukturieren von Aufgaben
  • Hilfe in der Kommunikation mit Ausbildern und Kollegen
  • Praktische Handreichungen am Arbeitsplatz
  • Begleitung beim Wechsel zwischen Betrieb und Berufsschule

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Auszubildende mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die eine reguläre Ausbildung absolvieren, aber zusätzliche Unterstützung benötigen, um sie erfolgreich abzuschließen.

Ausbildungs- oder Arbeitsassistenz?

Die Ausbildungsassistenz begleitet die Qualifizierungsphase und richtet sich an junge Menschen in einer Ausbildung. Die Arbeitsassistenz setzt später an: Sie sichert einen bereits bestehenden Arbeitsplatz schwerbehinderter Beschäftigter. Beim Übergang in feste Beschäftigung kann nahtlos gewechselt werden.

Ein Beispiel: Ein Auszubildender mit Lernbehinderung in Bergheim wird im Betrieb und in der Berufsschule begleitet. Die Assistenz bereitet Lerninhalte verständlich auf und vermittelt zwischen ihm und seinem Ausbilder – so gelingt der Abschluss.

Wer hat Anspruch auf Ausbildungsassistenz?

Anspruch auf Ausbildungsassistenz besteht, wenn eine Behinderung oder drohende Behinderung die Teilhabe an Bildung beeinträchtigt. Das umfasst körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Die Kostenübernahme läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe; bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung kann auch das Jugendamt zuständig sein.

Wie wird Ausbildungsassistenz finanziert?

Für Ausbildungsassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Teilhabe an Bildung

SGB IX § 112

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Schulassistenz, Studienassistenz und Assistenz in der beruflichen Ausbildung. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die Antragstellung läuft über das örtliche Sozialamt.

Jugendhilfe

SGB VIII § 35a

Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit schwerer Beeinträchtigung – kann das Jugendamt zuständig sein. Zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe gibt es Schnittstellen; die Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Sie erhalten den Betrag direkt und entscheiden, welche Assistenzkraft Sie beauftragen – auch uns. Für viele bringt das mehr Flexibilität und Kontinuität.

Ablauf der Antragstellung

Sozialamt / Jugendamt

Erforderlich sind ein fachärztliches oder sonderpädagogisches Gutachten, ein Antrag beim zuständigen Amt und eine Bedarfsfeststellung. Die Bewilligung dauert meist einige Wochen; wir unterstützen beim Antrag.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Ausbildungsassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Ausbildungsassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Ausbildungsassistenz?

Die Finanzierung läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (Teilhabe an Bildung); je nach Konstellation können auch Reha-Träger oder die Agentur für Arbeit beteiligt sein. Es ist keine Leistung der Pflegekasse.

Begleitet die Assistenz Betrieb und Berufsschule gleichermaßen?

Ja. Gerade die Ausbildungsassistenz wirkt an beiden Lernorten – im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule – und unterstützt beim Übergang zwischen beiden.

Worin unterscheidet sich Ausbildungs- von Arbeitsassistenz?

Die Ausbildungsassistenz begleitet die Qualifizierungsphase. Die Arbeitsassistenz sichert später einen bestehenden Arbeitsplatz und läuft über das Integrationsamt. Beim Übergang in eine feste Beschäftigung kann nahtlos gewechselt werden.

Habe ich bei Ausbildungsassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Ausbildungsassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Ausbildungsassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.