Unterstützung am Arbeitsplatz bei Handreichungen, Kommunikation und Technik
Was umfasst Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz?
Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Beschäftigte bei den Tätigkeiten rund um ihre eigentliche Arbeit – damit sie ihren Beruf selbstbestimmt ausüben können. Dazu zählen:
- Handreichungen, die wegen der Behinderung nicht selbst möglich sind
- Unterstützung in der Kommunikation, etwa bei Telefonaten oder Besprechungen
- Hilfe im Umgang mit Arbeitsmitteln und Technik
- Begleitung bei Dienstwegen und Terminen
Wichtig: Die Assistenz übernimmt unterstützende Tätigkeiten – die eigentliche, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen Sie weiterhin selbst.
Für wen ist Arbeitsassistenz gedacht?
Für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte, die ohne diese Unterstützung ihren Arbeitsplatz nicht ausfüllen oder eine Beschäftigung nicht aufnehmen könnten.
Arbeitsassistenz oder Büroassistenz?
Die Arbeitsassistenz ist der rechtlich verankerte Anspruch zur Sicherung des Arbeitsplatzes über das Integrationsamt. Die Büroassistenz beschreibt konkrete Unterstützung im Büroalltag – sie kann ein Teil der Arbeitsassistenz sein oder eigenständig gebucht werden.
Ein Beispiel: Eine Sachbearbeiterin mit Sehbehinderung in Düren arbeitet in Vollzeit. Ihre Assistenz liest nicht barrierefreie Dokumente vor und unterstützt bei der Ablage – die fachlichen Entscheidungen trifft sie selbst.