Hilfe im täglichen Leben: Haushalt, Kochen, Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge
Rechtsgrundlage
SGB IX Teil 2 · SGB XI
Zielgruppe
Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen
Einsatzgebiet
Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte
Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?
Anspruch auf Alltagsassistenz besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe), oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Gerade bei Reiseassistenz ist das Persönliche Budget oft der flexibelste Weg, weil Sie damit frei entscheiden, wann, wohin und mit welcher Assistenzkraft Sie reisen.
Wie wird Alltagsassistenz finanziert?
Für Alltagsassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.
Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe
SGB IX § 113Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen, Reisen und sozialen Kontakten. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).
Pflegekasse
SGB XI §§ 39, 45bDer Entlastungsbetrag (§ 45b, 125 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Die Verhinderungspflege (§ 39, bis 1.612 € jährlich) deckt zusätzlich die Vertretung pflegender Angehöriger – auch für mehrtägige Auszeiten.
Persönliches Budget für Reisen
SGB IX § 29Für Reiseassistenz ist das Persönliche Budget meist die beste Lösung: Sie erhalten den Betrag, wählen Zeitpunkt und Ziel, und beauftragen die Assistenzkraft direkt. Beantragt wird beim zuständigen Leistungsträger.
Selbstzahlung
Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – z. B. für einen konkreten Anlass, eine Reise oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.
Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.
So gehen wir bei Alltagsassistenz vor
- 1
Kostenfreies Erstgespräch
Wir hören zu und klären, ob Alltagsassistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.
- 2
Bedarfsklärung
Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Alltagsassistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.
- 3
Antragshilfe
Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.
- 4
Einsatzbeginn
Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.
Häufige Fragen zu Alltagsassistenz
Wer übernimmt die Kosten für Alltagsassistenz?
Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Alltagsassistenz bei Ihnen passen.
Wie schnell kann Alltagsassistenz bei mir beginnen?
Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.
Habe ich bei Alltagsassistenz immer dieselbe Bezugsperson?
Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.
In welchen Städten bieten Sie Alltagsassistenz an?
Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.
Was kostet Alltagsassistenz?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.
Interesse an Alltagsassistenz?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
