Zum Inhalt springen
Alle Leistungen
Freizeit-, Reise- und Alltagsassistenz

Alltagsassistenz

Selbstständig bleiben

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 2 · SGB XI

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Hilfe im täglichen Leben: Haushalt, Kochen, Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge

Was umfasst Alltagsassistenz?

Alltagsassistenz unterstützt Sie bei den wiederkehrenden Aufgaben des täglichen Lebens, damit Sie selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dazu gehören:

  • Haushaltsführung: Aufräumen, Wäsche, Reinigung
  • Einkaufen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
  • Hilfe bei Post, Formularen und Organisation des Alltags

Für wen ist Alltagsassistenz geeignet?

Für Menschen, die durch Behinderung, chronische Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen Teile des Alltags nicht mehr allein bewältigen, aber selbstbestimmt zu Hause leben möchten.

Wie grenzt sie sich von der Pflegeassistenz ab?

Die Alltagsassistenz konzentriert sich auf hauswirtschaftliche und organisatorische Unterstützung sowie Teilhabe. Kommen körperbezogene pflegerische Aufgaben wie Körperpflege oder Transfers hinzu, ist die Pflegeassistenz die passende Ergänzung. Wir kombinieren beides nach Bedarf.

Ein Beispiel: Eine ältere Dame in Bergheim erhält dreimal pro Woche Unterstützung beim Einkaufen, Kochen und bei der Post. So kann sie weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben, statt umzuziehen.

Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?

Anspruch auf Alltagsassistenz besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe) oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab – das Persönliche Budget bietet dabei oft die größte Flexibilität, weil Sie selbst über Zeitpunkt und Assistenzkraft entscheiden.

Wie wird Alltagsassistenz finanziert?

Für Alltagsassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe

SGB IX § 113

Leistungen zur sozialen Teilhabe decken Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen und sozialen Kontakten ab. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).

Pflegekasse

SGB XI §§ 39, 45b

Der Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Seit Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zudem als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI) flexibel zur Verfügung; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.

Persönliches Budget für den Alltag

SGB IX § 29

Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie selbst, wann und wofür im Alltag – Haushalt, Einkauf, Termine – Sie Unterstützung in Anspruch nehmen.

Selbstzahlung

Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – für einen konkreten Anlass oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Alltagsassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Alltagsassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Alltagsassistenz?

In Frage kommen der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b) sowie Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe). Welcher Weg passt, richtet sich nach Pflegegrad und Teilhabebedarf – wir klären das im Erstgespräch.

Worin unterscheidet sich Alltagsassistenz von einer Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe putzt und versorgt den Haushalt. Alltagsassistenz ist breiter: Sie verbindet hauswirtschaftliche Unterstützung mit Begleitung, Organisation und Teilhabe – immer mit dem Ziel, dass Sie selbstständig bleiben.

Übernimmt Alltagsassistenz auch Behördengänge und Schriftverkehr?

Ja. Begleitung zu Ämtern, Hilfe bei Post und Formularen sowie das Organisieren von Terminen gehören ausdrücklich dazu.

Habe ich bei Alltagsassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Alltagsassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Alltagsassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.