Zum Inhalt springen
Alle Leistungen
Wohnen & Persönliches Umfeld

Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell

Maximale Kontrolle

Rechtsgrundlage

SGB IX § 29 (Persönliches Budget)

Zielgruppe

Assistenznehmende, die ihre Assistenzkräfte selbst anstellen möchten

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Sie werden zum Arbeitgeber Ihrer Assistenten – höchste Selbstbestimmung garantiert

Was ist das Arbeitgebermodell?

Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an und sind deren Arbeitgeber. Das bedeutet maximale Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer Sie wann und wie unterstützt. Zugleich entstehen Arbeitgeberpflichten – und genau dabei unterstützen wir Sie:

  • Auswahl und Einarbeitung passender Assistenzkräfte
  • Dienstplanung und Organisation der Einsätze
  • Unterstützung bei Lohnabrechnung und Formalitäten
  • Beratung zu Rechten und Pflichten als Arbeitgeber

Für wen eignet sich das Modell?

Für Menschen, die ihre Assistenz vollständig selbst steuern möchten und bereit sind, organisatorische Verantwortung zu übernehmen – oft Menschen mit langjähriger Assistenzerfahrung und klaren Vorstellungen vom eigenen Alltag.

Arbeitgebermodell oder Assistenz als Sachleistung?

Im Arbeitgebermodell sind Sie selbst Arbeitgeber und haben die volle Kontrolle, tragen aber auch die Organisation. Beim Dienstleistungsmodell (Sachleistung) übernehmen wir die Anstellung und Verantwortung. Viele kombinieren beides – wir helfen Ihnen, den passenden Weg zu finden.

Ein Beispiel: Eine Klientin in Bedburg mit langer Assistenzerfahrung möchte ihr eigenes Team führen. Sie wählt ihre Assistenzkräfte selbst aus, wir übernehmen Dienstplan und Abrechnung im Hintergrund – so behält sie die Kontrolle ohne den Verwaltungsaufwand.

Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell?

Das Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell setzt ein bewilligtes Persönliches Budget nach § 29 SGB IX voraus: Sie erhalten den Geldbetrag direkt und stellen Ihre Assistenzkräfte selbst an. Es eignet sich für Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenz vollständig selbst steuern und dafür Arbeitgeberverantwortung übernehmen möchten.

Wie wird Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell finanziert?

Für Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Das Persönliche Budget ist die Grundlage des Arbeitgebermodells. Sie erhalten den bewilligten Betrag und setzen ihn ein, um Ihre Assistenzkräfte selbst zu beschäftigen. Beantragt wird beim zuständigen Leistungsträger.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Grundlage des Budgets sind in der Regel Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Pflegekasse

SGB XI

Bei vorhandenem Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung in ein trägerübergreifendes Persönliches Budget einfließen und so das Arbeitgebermodell ergänzen.

Unsere Rolle

Wir unterstützen Sie bei Auswahl, Dienstplanung, Lohnabrechnung und den Formalitäten – die Arbeitgeberentscheidungen treffen Sie.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell

Wie wird das Arbeitgebermodell finanziert?

Grundlage ist das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX: Sie erhalten den bewilligten Geldbetrag direkt und setzen ihn ein, um Ihre Assistenzkräfte selbst anzustellen. Die Leistungen stammen meist aus der Eingliederungshilfe, ergänzt um Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad.

Welche Arbeitgeberpflichten habe ich im Arbeitgebermodell?

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für Arbeitsvertrag, Lohnzahlung, Sozialversicherung, Urlaub und Lohnfortzahlung. Genau hier unterstützen wir Sie – bei Dienstplanung, Abrechnung und Formalitäten –, sodass die Entscheidungen bei Ihnen bleiben, der Aufwand aber überschaubar.

Was ist der Unterschied zum Dienstleistungsmodell?

Im Arbeitgebermodell stellen Sie die Assistenzkräfte selbst an und haben die volle Kontrolle. Im Dienstleistungsmodell übernehmen wir Anstellung und Verantwortung. Beides lässt sich auch kombinieren – wir beraten Sie zur passenden Lösung.

Habe ich bei Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.