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Alle Leistungen
Spezielle Unterstützung

Elternassistenz

Familie leben

Rechtsgrundlage

Je nach Bedarf

Zielgruppe

Menschen mit Unterstützungsbedarf

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Betreuung ihrer Kinder

Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?

Ob und in welchem Umfang Anspruch auf Elternassistenz besteht, hängt von der individuellen Situation ab. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Kostenträger und Leistungen in Frage kommen.

Wie wird Elternassistenz finanziert?

Für Elternassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 stehen Entlastungsbetrag (§ 45b) und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Teilhabeleistungen über die Eingliederungshilfe finanziert (in NRW-Rheinland: LVR).

Sozialamt

SGB XII

Reichen eigene Mittel nicht aus, kann das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege gewähren.

Selbstzahlung

Assistenz kann auch privat beauftragt werden – flexibel, ohne Antragsverfahren.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Elternassistenz vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Elternassistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Elternassistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Elternassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Elternassistenz?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Elternassistenz bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Elternassistenz bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Elternassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Elternassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Elternassistenz?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Elternassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.