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Alle Leistungen
Spezielle Unterstützung

Elternassistenz

Familie leben

Rechtsgrundlage

SGB IX § 78 (Soziale Teilhabe)

Zielgruppe

Eltern mit Behinderung

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Betreuung ihrer Kinder

Was ist Elternassistenz?

Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung dabei, ihre Kinder selbst zu versorgen und zu erziehen. Die Assistenz handelt nach Ihren Anweisungen – die Elternrolle und alle Entscheidungen bleiben vollständig bei Ihnen. Unterstützt wird unter anderem bei:

  • praktischen Handgriffen rund um Säuglinge und Kleinkinder
  • Begleitung zu Kita, Schule, Arzt und auf Spielplätze
  • Organisation des Familienalltags und Haushalts
  • Mobilität mit Kind, etwa beim Tragen oder Wickeln

Wichtig: Die Assistenz ist ausführende Hand, nicht Erziehungsperson. Pflege, Nähe und Erziehung Ihres Kindes bleiben Ihre Aufgabe.

Für wen ist Elternassistenz gedacht?

Für Mütter und Väter mit körperlicher oder Sinnesbehinderung, die wegen ihrer Einschränkung bei der praktischen Versorgung ihres Kindes Unterstützung brauchen.

Wie unterscheidet sie sich von einer Familienhilfe?

Die Elternassistenz gleicht eine Behinderung der Eltern aus und folgt deren Anweisung. Die sozialpädagogische Familienhilfe setzt dagegen bei Erziehungsfragen an. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele – wir klären mit Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.

Ein Beispiel: Eine gehörlose Mutter in Elsdorf wird im ersten Lebensjahr ihres Kindes begleitet. Die Assistenz übernimmt akustische Signale wie das Weinen in der Nacht und unterstützt bei Arztterminen – Pflege und Nähe gibt die Mutter selbst.

Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?

Anspruch auf Elternassistenz besteht für Mütter und Väter mit Behinderung, die wegen ihrer Einschränkung bei der praktischen Versorgung ihrer Kinder Unterstützung benötigen. Sie ist als Assistenzleistung zur sozialen Teilhabe nach § 78 SGB IX ausdrücklich vorgesehen und wird in der Regel über die Eingliederungshilfe finanziert.

Wie wird Elternassistenz finanziert?

Für Elternassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Elternassistenz

SGB IX § 78

Elternassistenz ist als Assistenzleistung zur sozialen Teilhabe ausdrücklich genannt. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt) – nicht primär das Jugendamt.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Viele Eltern wählen das Persönliche Budget, um selbst zu entscheiden, welche Assistenzkraft sie in ihren Familienalltag lassen. Sie erhalten den Betrag direkt und beauftragen die Unterstützung.

Abgrenzung zur Familienhilfe

SGB VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII setzt bei Erziehungsfragen an und ist von der Elternassistenz zu unterscheiden. Welche Leistung passt, klären wir gemeinsam.

Selbstzahlung

Bis zur Bewilligung oder für einen begrenzten Bedarf kann die Assistenz auch privat beauftragt werden.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Elternassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Elternassistenz

Übernimmt das Jugendamt die Elternassistenz?

In der Regel nicht: Elternassistenz ist eine Assistenzleistung zur sozialen Teilhabe nach § 78 SGB IX und wird über die Eingliederungshilfe finanziert (in NRW-Rheinland: LVR über das Sozialamt). Davon zu unterscheiden ist die sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamts.

Verliere ich durch Elternassistenz das Sorgerecht?

Nein. Elternassistenz ändert nichts an Ihrem Sorgerecht. Die Assistenz handelt nach Ihren Anweisungen – Sie bleiben in jeder Hinsicht die Eltern und treffen alle Entscheidungen selbst. Umgekehrt gilt: Elternassistenz setzt voraus, dass das Sorgerecht besteht – sie ist eine Unterstützung der elterlichen Sorge, kein Ersatz dafür.

Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft?

Beide sind Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX, unterscheiden sich aber im Charakter: Elternassistenz ist einfache, praktische Unterstützung – die Assistenz ist die „ausführende Hand“ und handelt nach Ihren Anweisungen. Begleitete Elternschaft ist qualifizierte Assistenz mit pädagogischer Anleitung (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Wir unterstützen mit praktischer Elternassistenz; ob in Ihrem Fall begleitete Elternschaft passt, klären wir gemeinsam.

Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?

Elternassistenz gleicht eine Behinderung der Eltern bei der praktischen Versorgung des Kindes aus und folgt deren Anweisung. Die sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII setzt bei Erziehungsfragen an. Welche Leistung passt, klären wir gemeinsam.

Habe ich bei Elternassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Elternassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Elternassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.