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Alle Leistungen
Freizeit-, Reise- und Alltagsassistenz

Freizeitassistenz

Aktiv dabei sein

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 2 · SGB XI

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Teilhabe an Hobbys, Sport, Ausflügen und kulturellen Aktivitäten

Was ermöglicht Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz schafft Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – damit Hobbys, Sport und Kultur nicht an fehlender Unterstützung scheitern. Typische Begleitungen sind:

  • Sport, Schwimmen oder Vereinsaktivitäten
  • Besuche von Kino, Konzert, Museum oder Café
  • Ausflüge, Spaziergänge und Treffen mit Freunden
  • Teilnahme an Festen und Veranstaltungen

Für wen ist Freizeitassistenz gedacht?

Für Menschen mit Behinderung jeden Alters, die aktiv am Leben teilnehmen möchten, dafür aber Begleitung bei Mobilität, Kommunikation oder Orientierung brauchen. Gerade für junge Menschen ist sie ein wichtiger Beitrag zu eigenen sozialen Kontakten außerhalb der Familie.

Freizeit- oder Alltagsassistenz?

Die Freizeitassistenz begleitet selbstgewählte Aktivitäten und soziale Teilhabe. Die Alltagsassistenz unterstützt bei notwendigen Verrichtungen wie Haushalt und Einkauf. Oft greifen beide ineinander – wir stimmen den Umfang auf Ihren Alltag ab.

Ein Beispiel: Eine junge Frau mit Lernbehinderung in Erftstadt besucht wöchentlich ihren Sportverein. Ihre Assistenz begleitet den Hin- und Rückweg und unterstützt beim Kontakt zur Gruppe – so hat sie ihr eigenes Hobby und neue Freundschaften.

Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz?

Anspruch auf Freizeitassistenz besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe) oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab – das Persönliche Budget bietet dabei oft die größte Flexibilität, weil Sie selbst über Zeitpunkt und Assistenzkraft entscheiden.

Wie wird Freizeitassistenz finanziert?

Für Freizeitassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe

SGB IX § 113

Leistungen zur sozialen Teilhabe decken Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen und sozialen Kontakten ab. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).

Pflegekasse

SGB XI §§ 39, 45b

Der Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Seit Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zudem als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI) flexibel zur Verfügung; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.

Persönliches Budget für Freizeit & Teilhabe

SGB IX § 29

Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie selbst, welche Aktivitäten, Hobbys oder sozialen Kontakte Sie mit welcher Assistenzkraft wahrnehmen.

Selbstzahlung

Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – für einen konkreten Anlass oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Freizeitassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Freizeitassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz wird über die Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX) finanziert; bei vorhandenem Pflegegrad lässt sich der Entlastungsbetrag (§ 45b) einsetzen. Häufig ist das Persönliche Budget der flexibelste Weg.

Welche Aktivitäten deckt Freizeitassistenz ab?

Sport, Schwimmen, Vereinsaktivitäten, Kino, Konzert, Museum, Ausflüge oder Treffen mit Freunden – die Aktivitäten wählen Sie. Die Assistenz begleitet bei Mobilität, Orientierung und Kommunikation.

Gibt es Freizeitassistenz auch für Kinder und Jugendliche?

Ja. Gerade für junge Menschen ist sie wichtig, um eigene soziale Kontakte und Hobbys außerhalb der Familie zu pflegen – ein zentraler Bestandteil sozialer Teilhabe.

Habe ich bei Freizeitassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Freizeitassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Freizeitassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.