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Alle Leistungen
Freizeit-, Reise- und Alltagsassistenz

Begleitung bei Terminen

Sicher unterwegs

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 2 · SGB XI

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Mobilitätsassistenz und Kommunikationsunterstützung bei wichtigen Terminen

Wobei unterstützt die Begleitung bei Terminen?

Diese Mobilitäts- und Kommunikationsassistenz sorgt dafür, dass wichtige Termine nicht an Wegen oder Verständigung scheitern. Sie umfasst:

  • Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Krankenhausterminen
  • Unterstützung bei Behörden- und Beratungsgesprächen
  • Hilfe bei Mobilität, auch mit Rollstuhl oder Gehhilfe
  • Verständigungshilfe und das Festhalten wichtiger Informationen

Für wen ist sie geeignet?

Für Menschen, die Wege nicht sicher allein bewältigen oder bei Gesprächen Unterstützung brauchen – sei es wegen einer Mobilitäts-, Sinnes- oder kognitiven Einschränkung. Auch wer sich bei komplexen Terminen eine zweite, ruhige Begleitung wünscht, ist hier richtig.

Worin liegt der Unterschied zur stundenweisen Assistenz?

Inhaltlich überschneiden sich beide. Die Begleitung bei Terminen betont den Aspekt von Mobilität und Verständigung; organisatorisch wird sie meist stundenweise gebucht. Bei regelmäßigen Terminen lohnt sich eine feste Vereinbarung mit derselben Bezugsperson.

Ein Beispiel: Ein Klient mit Hörbehinderung in Düren hat einen wichtigen Termin beim Sozialamt. Seine Assistenz begleitet den Weg, achtet auf eine verständliche Gesprächsführung und hält die Absprachen schriftlich fest.

Wer hat Anspruch auf Begleitung bei Terminen?

Anspruch auf Begleitung bei Terminen besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe) oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab – das Persönliche Budget bietet dabei oft die größte Flexibilität, weil Sie selbst über Zeitpunkt und Assistenzkraft entscheiden.

Wie wird Begleitung bei Terminen finanziert?

Für Begleitung bei Terminen kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe

SGB IX § 113

Leistungen zur sozialen Teilhabe decken Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen und sozialen Kontakten ab. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).

Pflegekasse

SGB XI §§ 39, 45b

Der Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Seit Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zudem als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI) flexibel zur Verfügung; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.

Persönliches Budget für Begleitung

SGB IX § 29

Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie selbst, zu welchen Terminen und mit welcher Assistenzkraft Sie begleitet werden.

Selbstzahlung

Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – für einen konkreten Anlass oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Begleitung bei Terminen begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Begleitung bei Terminen

Wer übernimmt die Kosten für die Begleitung bei Terminen?

Als Leistung der sozialen Teilhabe kann sie über die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert werden; bei vorhandenem Pflegegrad ist der Entlastungsbetrag (§ 45b) nutzbar. Häufig wird sie stundenweise gebucht oder selbst gezahlt.

Begleiten Sie auch zu Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten?

Zu Terminen wie Aufnahme- oder Kontrollgesprächen begleiten wir gerne. Eine Begleitung während eines stationären Aufenthalts klären wir individuell nach Bedarf und Kostenträger.

Fahren Sie mich auch selbst, oder ist das ein reiner Fahrdienst?

Im Mittelpunkt stehen Begleitung, Mobilitäts- und Verständigungsunterstützung – wir sind kein reiner Fahrdienst. Ob die Fahrt mit ÖPNV, einem Fahrdienst oder anders erfolgt, stimmen wir mit Ihnen ab.

Habe ich bei Begleitung bei Terminen immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Begleitung bei Terminen an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Begleitung bei Terminen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.