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Alle Leistungen
Spezielle Unterstützung

Pflegeassistenz

Ganzheitliche Betreuung

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit kombiniertem Pflege- und Assistenzbedarf

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Kombination aus Assistenz und pflegerischen Aufgaben wie Körperpflege und Transfers

Was umfasst Pflegeassistenz?

Pflegeassistenz verbindet Assistenz im Alltag mit körperbezogenen pflegerischen Aufgaben – aus einer Hand und mit derselben Bezugsperson. Dazu gehören:

  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden
  • Transfers, Lagerung und Mobilisierung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang
  • pflegerische Handreichungen im Tagesverlauf

Für wen ist Pflegeassistenz geeignet?

Für Menschen, die neben Alltagsunterstützung auch körperbezogene Hilfe brauchen und sich wünschen, dass nicht ständig wechselnde Kräfte zwischen Pflege und Assistenz trennen, sondern eine vertraute Person beides leistet.

Pflegeassistenz oder klassischer Pflegedienst?

Ein klassischer Pflegedienst arbeitet oft in eng getakteten Einsätzen rund um einzelne Verrichtungen. Die Pflegeassistenz denkt vom selbstbestimmten Alltag her: Pflege ist eingebettet in Teilhabe, Haushalt und Begleitung – Sie bestimmen, was wann und wie geschieht.

Ein Beispiel: Ein Klient mit fortschreitender Erkrankung in Düren wird morgens bei der Körperpflege und beim Transfer unterstützt – und von derselben Assistenz anschließend beim Frühstück und auf dem Weg zur Arbeit begleitet.

Wer hat Anspruch auf Pflegeassistenz?

Anspruch auf Pflegeassistenz richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf. Je nach Lebenssituation kommen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX, der Pflegeversicherung nach SGB XI oder ergänzend der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Im Erstgespräch klären wir, welcher Weg bei Ihnen passt.

Wie wird Pflegeassistenz finanziert?

Für Pflegeassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Teilhabeleistungen über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der LVR überörtlicher Träger; die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Pflegekasse

SGB XI

Bei vorhandenem Pflegegrad stehen Entlastungsbetrag (§ 45b), Pflegesachleistungen (§ 36) und – ab Pflegegrad 2 – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) zur Verfügung – häufig ergänzend zur Eingliederungshilfe.

Persönliches Budget

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Sie erhalten den Betrag direkt und beauftragen die Assistenzkraft selbst.

Hilfe zur Pflege / Selbstzahlung

SGB XII

Reichen die übrigen Leistungen nicht aus, kann das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege gewähren. Auch eine private Beauftragung ist jederzeit möglich.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Pflegeassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Pflegeassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Pflegeassistenz?

Die körperbezogenen Anteile werden über die Pflegekasse finanziert (Pflegesachleistungen § 36, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege § 42a, Entlastungsbetrag § 45b), die Assistenz- und Teilhabeanteile über die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Reichen die Mittel nicht aus, kommt ergänzend die Hilfe zur Pflege nach SGB XII hinzu.

Worin unterscheidet sich Pflegeassistenz von einem klassischen Pflegedienst?

Ein klassischer Pflegedienst arbeitet oft in eng getakteten Einsätzen rund um einzelne Verrichtungen. Pflegeassistenz denkt vom selbstbestimmten Alltag her: Pflege ist eingebettet in Teilhabe, Haushalt und Begleitung, und Sie bestimmen, was wann und wie geschieht.

Sind Ihre Kräfte für Körperpflege und Transfers qualifiziert?

Ja. Für pflegerische Aufgaben wie Körperpflege, Lagerung und Transfers setzen wir entsprechend qualifizierte und angeleitete Kräfte ein – kombiniert mit der Kontinuität einer vertrauten Bezugsperson.

Habe ich bei Pflegeassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Pflegeassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Pflegeassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.