Zum Inhalt springen
Alle Leistungen
Assistenzformen im Alltag

Stundenweise Assistenz

Nach Bedarf

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit Pflegegrad, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Punktuelle Unterstützung für einzelne Stunden bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten

Wer hat Anspruch auf Stundenweise Assistenz?

Anspruch auf Stundenweise Assistenz kann in mehreren Situationen bestehen: ab Pflegegrad 1 über Leistungen der Pflegeversicherung, bei festgestelltem Teilhabebedarf über die Eingliederungshilfe, oder ergänzend über die Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Welcher Weg passt, hängt vom individuellen Bedarf und vom vorhandenen Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis ab.

Wie wird Stundenweise Assistenz finanziert?

Für Stundenweise Assistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag nach § 45b (aktuell 125 € monatlich) für stundenweise Assistenz eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36) und – bei Verhinderung pflegender Angehöriger – Verhinderungspflege (§ 39, bis 1.612 € jährlich) hinzu.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der überörtliche Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR); die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Hilfe zur Pflege

SGB XII

Reichen Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht aus, gewährt das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen.

Persönliches Budget / Selbstzahlung

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden – Sie erhalten einen Geldbetrag und wählen selbst die Assistenzkraft. Auch eine reine Selbstzahlung ist möglich, etwa während eines laufenden Antragsverfahrens.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Stundenweise Assistenz vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Stundenweise Assistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Stundenweise Assistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Stundenweise Assistenz

Wer übernimmt die Kosten für Stundenweise Assistenz?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Stundenweise Assistenz bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Stundenweise Assistenz bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Stundenweise Assistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Stundenweise Assistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Stundenweise Assistenz?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Stundenweise Assistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.