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Alle Leistungen
Assistenzformen im Alltag

Stundenweise Assistenz

Nach Bedarf

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit Pflegegrad, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Punktuelle Unterstützung für einzelne Stunden bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten

Wann hilft stundenweise Assistenz?

Stundenweise Assistenz ist die flexibelste Form: Sie buchen einzelne Stunden für einen konkreten Anlass – ohne langfristige Bindung. Typische Einsätze sind:

  • Begleitung zu Arzt-, Therapie- oder Behördenterminen
  • Unterstützung beim Einkaufen oder bei Erledigungen
  • Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Familienfest
  • Überbrückung, wenn Angehörige kurz verhindert sind

Für wen ist das die richtige Wahl?

Für Menschen mit grundsätzlich gutem Selbsthilfevermögen, die nur bei einzelnen Gelegenheiten Unterstützung brauchen – und für alle, die Assistenz erst einmal unverbindlich kennenlernen möchten, bevor sie einen größeren Umfang planen.

Stundenweise oder Teilzeitassistenz?

Die stundenweise Assistenz deckt einzelne, oft unregelmäßige Termine ab. Wiederholt sich der Bedarf in festem Rhythmus, ist meist die Teilzeitassistenz günstiger und verlässlicher, weil sie feste Zeitblöcke und eine durchgehende Bezugsperson bietet.

Ein Beispiel: Eine Klientin in Bedburg bucht für ihren vierteljährlichen Facharzttermin in Köln jeweils eine Begleitung – für Fahrt, Wartezeit und die Besprechung der Befunde. Den restlichen Alltag bewältigt sie selbst.

Wer hat Anspruch auf Stundenweise Assistenz?

Anspruch auf Stundenweise Assistenz kann in mehreren Situationen bestehen: ab Pflegegrad 1 über Leistungen der Pflegeversicherung, bei festgestelltem Teilhabebedarf über die Eingliederungshilfe, oder ergänzend über die Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Welcher Weg passt, hängt vom individuellen Bedarf und vom vorhandenen Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis ab.

Wie wird Stundenweise Assistenz finanziert?

Für Stundenweise Assistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag nach § 45b (aktuell 131 € monatlich) für stundenweise oder ergänzende Assistenz eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36) sowie – bei Verhinderung pflegender Angehöriger – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 € jährlich, § 42a SGB XI) hinzu.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der überörtliche Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR); die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Hilfe zur Pflege

SGB XII

Reichen Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht aus, gewährt das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen.

Persönliches Budget / Selbstzahlung

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden – Sie erhalten einen Geldbetrag und wählen selbst die Assistenzkraft. Auch eine reine Selbstzahlung ist möglich, etwa während eines laufenden Antragsverfahrens.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Stundenweise Assistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Stundenweise Assistenz

Wer übernimmt die Kosten für stundenweise Assistenz?

Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b, 131 € monatlich) eignet sich besonders gut für stundenweise Einsätze. Daneben kommen der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) oder eine Selbstzahlung in Betracht. Bei festgestelltem Teilhabebedarf ist auch die Eingliederungshilfe möglich.

Gibt es eine Mindestdauer pro Einsatz?

Damit ein Einsatz inklusive Anfahrt sinnvoll planbar ist, vereinbaren wir eine angemessene Mindestdauer pro Termin. Den konkreten Rahmen besprechen wir bei der Buchung.

Kann ich stundenweise Assistenz auch nur einmalig buchen?

Ja. Sie können einzelne Stunden für einen konkreten Anlass buchen – einmalig oder unregelmäßig, ganz ohne langfristige Bindung.

Habe ich bei Stundenweise Assistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Stundenweise Assistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Stundenweise Assistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.