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Alle Leistungen
Assistenzformen im Alltag

Teilzeitassistenz

Flexibel planbar

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit Pflegegrad, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Assistenz zu bestimmten Tageszeiten – morgens beim Aufstehen, bei Terminen oder beim Einkaufen

Wer hat Anspruch auf Teilzeitassistenz?

Anspruch auf Teilzeitassistenz kann in mehreren Situationen bestehen: ab Pflegegrad 1 über Leistungen der Pflegeversicherung, bei festgestelltem Teilhabebedarf über die Eingliederungshilfe, oder ergänzend über die Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Welcher Weg passt, hängt vom individuellen Bedarf und vom vorhandenen Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis ab.

Wie wird Teilzeitassistenz finanziert?

Für Teilzeitassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag nach § 45b (aktuell 125 € monatlich) für stundenweise Assistenz eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36) und – bei Verhinderung pflegender Angehöriger – Verhinderungspflege (§ 39, bis 1.612 € jährlich) hinzu.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der überörtliche Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR); die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Hilfe zur Pflege

SGB XII

Reichen Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht aus, gewährt das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen.

Persönliches Budget / Selbstzahlung

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden – Sie erhalten einen Geldbetrag und wählen selbst die Assistenzkraft. Auch eine reine Selbstzahlung ist möglich, etwa während eines laufenden Antragsverfahrens.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Teilzeitassistenz vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Teilzeitassistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Teilzeitassistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Teilzeitassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Teilzeitassistenz?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Teilzeitassistenz bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Teilzeitassistenz bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Teilzeitassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Teilzeitassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Teilzeitassistenz?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Teilzeitassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.