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Alle Leistungen
Assistenzformen im Alltag

Teilzeitassistenz

Flexibel planbar

Rechtsgrundlage

SGB XI · SGB IX · SGB XII

Zielgruppe

Menschen mit Pflegegrad, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Assistenz zu bestimmten Tageszeiten – morgens beim Aufstehen, bei Terminen oder beim Einkaufen

Was umfasst Teilzeitassistenz?

Teilzeitassistenz unterstützt Sie zu festen, planbaren Zeiten am Tag – dann, wenn Sie die meiste Hilfe brauchen. Häufige Einsatzfenster sind:

  • Morgens: Aufstehen, Körperpflege, Anziehen, Frühstück
  • Mittags: Mahlzeiten, Medikamente, ein kurzer Spaziergang
  • Abends: Vorbereitung für die Nacht, Hauswirtschaft
  • Wiederkehrende Termine: Therapie, Arzt, Behörden

Für wen eignet sich Teilzeitassistenz?

Für Menschen, die in weiten Teilen des Tages selbstständig zurechtkommen, aber zu bestimmten Zeiten verlässliche Unterstützung benötigen. Auch als Entlastung für pflegende Angehörige, die tagsüber arbeiten, ist sie eine gute Lösung.

Wie unterscheidet sie sich von Voll- oder stundenweiser Assistenz?

Die Teilzeitassistenz liegt bewusst dazwischen: mehr Verlässlichkeit und Kontinuität als die rein punktuelle stundenweise Assistenz, aber ohne die Rund-um-die-Uhr-Abdeckung der 24-Stunden-Assistenz. Sie buchen feste Blöcke statt einzelner Termine – mit derselben Bezugsperson.

Ein Beispiel: Ein Klient in Kerpen erhält jeden Morgen und Abend zwei Stunden Assistenz. So bleibt er in seiner Wohnung selbstständig, und seine Tochter muss nicht mehr zweimal täglich von der Arbeit kommen.

Wer hat Anspruch auf Teilzeitassistenz?

Anspruch auf Teilzeitassistenz kann in mehreren Situationen bestehen: ab Pflegegrad 1 über Leistungen der Pflegeversicherung, bei festgestelltem Teilhabebedarf über die Eingliederungshilfe, oder ergänzend über die Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Welcher Weg passt, hängt vom individuellen Bedarf und vom vorhandenen Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis ab.

Wie wird Teilzeitassistenz finanziert?

Für Teilzeitassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Pflegekasse

SGB XI

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag nach § 45b (aktuell 131 € monatlich) für stundenweise oder ergänzende Assistenz eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36) sowie – bei Verhinderung pflegender Angehöriger – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 € jährlich, § 42a SGB XI) hinzu.

Eingliederungshilfe

SGB IX

Für Menschen mit Behinderung werden Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW-Rheinland ist der überörtliche Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR); die örtlichen Sozialämter nehmen Anträge entgegen.

Hilfe zur Pflege

SGB XII

Reichen Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht aus, gewährt das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen.

Persönliches Budget / Selbstzahlung

SGB IX § 29

Statt Sachleistung kann ein Persönliches Budget beantragt werden – Sie erhalten einen Geldbetrag und wählen selbst die Assistenzkraft. Auch eine reine Selbstzahlung ist möglich, etwa während eines laufenden Antragsverfahrens.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Teilzeitassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Teilzeitassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Teilzeitassistenz?

Je nach Situation über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag § 45b, Pflegesachleistungen § 36), über die Eingliederungshilfe nach SGB IX oder als Persönliches Budget. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Welcher Weg passt, klären wir im kostenfreien Erstgespräch.

Kann ich die Einsatzzeiten flexibel festlegen?

Ja. Wir vereinbaren feste Zeitblöcke – etwa morgens und abends – die zu Ihrem Tagesablauf passen, und passen sie an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Was passiert, wenn mein Unterstützungsbedarf wächst?

Dann lässt sich der Umfang schrittweise aufstocken – bis hin zur 24-Stunden-Assistenz – ohne dass Sie den Anbieter oder Ihre vertraute Bezugsperson wechseln müssen.

Habe ich bei Teilzeitassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Teilzeitassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Teilzeitassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.