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Alle Leistungen
Freizeit-, Reise- und Alltagsassistenz

Urlaubsassistenz

Barrierefrei reisen

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 2 · SGB XI

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 6 Städte

Begleitung bei Reisen – Unterstützung bei Mobilität, Pflege, Orientierung und Planung

Wer hat Anspruch auf Urlaubsassistenz?

Anspruch auf Urlaubsassistenz besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe), oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Gerade bei Reiseassistenz ist das Persönliche Budget oft der flexibelste Weg, weil Sie damit frei entscheiden, wann, wohin und mit welcher Assistenzkraft Sie reisen.

Wie wird Urlaubsassistenz finanziert?

Für Urlaubsassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die folgenden Wege sind bundesweit gleich geregelt – die konkrete Bewilligung trifft der jeweils zuständige Träger im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe

SGB IX § 113

Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen, Reisen und sozialen Kontakten. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).

Pflegekasse

SGB XI §§ 39, 45b

Der Entlastungsbetrag (§ 45b, 125 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Die Verhinderungspflege (§ 39, bis 1.612 € jährlich) deckt zusätzlich die Vertretung pflegender Angehöriger – auch für mehrtägige Auszeiten.

Persönliches Budget für Reisen

SGB IX § 29

Für Reiseassistenz ist das Persönliche Budget meist die beste Lösung: Sie erhalten den Betrag, wählen Zeitpunkt und Ziel, und beauftragen die Assistenzkraft direkt. Beantragt wird beim zuständigen Leistungsträger.

Selbstzahlung

Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – z. B. für einen konkreten Anlass, eine Reise oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir bei Urlaubsassistenz vor

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu und klären, ob Urlaubsassistenz das Richtige für Ihre Situation ist. Telefonisch oder vor Ort – unverbindlich.

  2. 2

    Bedarfsklärung

    Wir besprechen Umfang, Zeiten und Besonderheiten für Urlaubsassistenz und legen fest, welche Unterstützung konkret sinnvoll ist.

  3. 3

    Antragshilfe

    Falls ein Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Integrationsamt, Jugendamt) in Frage kommt, unterstützen wir beim Antrag. Die Bewilligung trifft das Amt.

  4. 4

    Einsatzbeginn

    Wir stellen eine passende Assistenzkraft vor und starten – mit einer festen Bezugsperson, nicht mit wechselnden Teams.

Häufige Fragen zu Urlaubsassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Urlaubsassistenz?

Die Finanzierung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Bedarf kommen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen), der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Wege für Urlaubsassistenz bei Ihnen passen.

Wie schnell kann Urlaubsassistenz bei mir beginnen?

Nach dem Erstgespräch stellen wir eine passende Assistenzkraft vor. Bei planbaren Einsätzen ist ein Start oft innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen, was möglich ist.

Habe ich bei Urlaubsassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Urlaubsassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Was kostet Urlaubsassistenz?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Einsatzzeiten. Da ein großer Teil der Leistungen über Kostenträger finanziert werden kann, besprechen wir Umfang und Finanzierung individuell. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Interesse an Urlaubsassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.