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Alle Leistungen
Freizeit-, Reise- und Alltagsassistenz

Urlaubsassistenz

Barrierefrei reisen

Rechtsgrundlage

SGB IX Teil 2 · SGB XI

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen

Einsatzgebiet

Rhein-Erft-Kreis & Kreis Düren · 7 Städte

Begleitung bei Reisen – Unterstützung bei Mobilität, Pflege, Orientierung und Planung

Was bedeutet Urlaubsassistenz?

Urlaubsassistenz macht Reisen auch mit Behinderung oder Pflegebedarf möglich – Sie entscheiden über Ziel und Programm, Ihre Assistenz kümmert sich um die Unterstützung unterwegs. Dazu gehören:

  • Hilfe bei Mobilität, Transfers und Körperpflege auf Reisen
  • Unterstützung bei Orientierung an fremden Orten
  • Mitdenken bei barrierefreier Planung von Anreise und Unterkunft
  • Begleitung bei Ausflügen und Aktivitäten vor Ort

Für wen ist Urlaubsassistenz geeignet?

Für alle, die verreisen möchten, dafür aber verlässliche Unterstützung brauchen – ob für einen Kurzurlaub, eine Kur oder eine längere Reise. Auch pflegende Angehörige können so gemeinsam Urlaub machen, ohne durchgehend selbst zu pflegen.

Worin unterscheidet sie sich von der Freizeitassistenz?

Die Urlaubsassistenz begleitet mehrtägige Reisen mit Übernachtung und umfasst auch Anreise und Versorgung unterwegs. Die Freizeitassistenz bezieht sich auf Aktivitäten im Alltag vor Ort, meist ohne Übernachtung.

Ein Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer aus Elsdorf möchte eine Woche an die Nordsee. Seine Assistenz plant barrierefreie Unterkunft und Bahnfahrt mit, unterstützt vor Ort bei Pflege und Transfers – und am Strand bei der Mobilität.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsassistenz?

Anspruch auf Urlaubsassistenz besteht entweder über die Eingliederungshilfe nach SGB IX (soziale Teilhabe) oder über Leistungen der Pflegeversicherung. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab – das Persönliche Budget bietet dabei oft die größte Flexibilität, weil Sie selbst über Zeitpunkt und Assistenzkraft entscheiden.

Wie wird Urlaubsassistenz finanziert?

Für Urlaubsassistenz kommen je nach Situation verschiedene Kostenträger in Frage. Die rechtlichen Grundlagen gelten bundesweit; Bewilligung und Auszahlung laufen bei uns in der Region über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das örtliche Sozialamt im Rhein-Erft-Kreis bzw. Kreis Düren.

Eingliederungshilfe – Soziale Teilhabe

SGB IX § 113

Leistungen zur sozialen Teilhabe decken Assistenz bei Freizeit, Hobbys, Ausflügen und sozialen Kontakten ab. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW-Rheinland: LVR über das örtliche Sozialamt).

Pflegekasse

SGB XI §§ 39, 45b

Der Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 € monatlich) lässt sich für Freizeit- und Alltagsassistenz einsetzen. Seit Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zudem als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2, § 42a SGB XI) flexibel zur Verfügung; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.

Persönliches Budget für Reisen

SGB IX § 29

Für Reiseassistenz ist das Persönliche Budget meist die beste Lösung: Sie erhalten den Betrag, wählen Zeitpunkt und Ziel und beauftragen die Assistenzkraft direkt.

Selbstzahlung

Auch ohne bewilligte Leistung können Sie unsere Assistenz privat buchen – für einen konkreten Anlass oder in der Übergangszeit bis zur Bewilligung.

Hinweis: Wir sind ein Assistenzdienst, keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Informationen fassen die gängigen Wege zusammen. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, entscheidet verbindlich der jeweilige Kostenträger.

So gehen wir vor

Von der ersten Frage bis zum Start von Urlaubsassistenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

  1. 1

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir hören zu, lernen Ihre Situation kennen und klären offene Fragen – unverbindlich und ohne Kosten.

  2. 2

    Bedarf klären & Antrag unterstützen

    Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und prüfen, welche Kostenträger in Frage kommen. Bei der Antragstellung helfen wir.

  3. 3

    Passende Assistenzkraft auswählen

    Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt – Sie entscheiden mit.

  4. 4

    Einsatzbeginn & feste Begleitung

    Die Assistenz startet zum vereinbarten Termin. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität.

Häufige Fragen zu Urlaubsassistenz

Wer übernimmt die Kosten für Urlaubsassistenz?

Die Assistenzleistung selbst kann über die Eingliederungshilfe (soziale Teilhabe) oder ein Persönliches Budget finanziert werden. Vertreten Sie pflegende Angehörige, deckt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 € jährlich, § 42a SGB XI) die Kosten mit ab. Auch Selbstzahlung ist möglich.

Trägt der Kostenträger auch die Reisekosten der Assistenzkraft?

Finanziert wird die Assistenzleistung. Reise- und Aufenthaltskosten der Assistenzkraft sind gesondert zu regeln; wir kalkulieren sie vorab transparent, damit Sie volle Kostensicherheit haben, bevor es losgeht.

Können auch Angehörige durch Urlaubsassistenz mitreisen und sich erholen?

Ja. Ein häufiger Grund für Urlaubsassistenz ist genau das: Die Assistenz übernimmt Pflege und Unterstützung, sodass mitreisende Angehörige nicht durchgehend pflegen müssen und selbst Urlaub haben.

Habe ich bei Urlaubsassistenz immer dieselbe Bezugsperson?

Wir arbeiten nach dem Prinzip der festen Bezugsassistenz: soweit möglich ordnen wir Ihnen eine Hauptansprechperson zu. Bei Vertretungen – etwa durch Urlaub oder Krankheit – sprechen wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen ab und übergeben die wichtigsten Informationen persönlich, damit der Übergang reibungsarm bleibt.

In welchen Städten bieten Sie Urlaubsassistenz an?

Unser Einzugsgebiet umfasst Köln, Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Düren – alle erreichbar von unserem Büro in Elsdorf aus. Auf den jeweiligen Stadtseiten finden Sie Details zu Fahrzeiten und abgedeckten Ortsteilen.

Interesse an Urlaubsassistenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.